Nutzungsvereinbarung

Zwischen dem Verein Röperkate e. V., vertreten durch die Koordinatoren und dem Veranstalter

(Name)
(Straße)
(Ort)
(Telefon)

wird Folgendes vereinbart:

1. Der Verein stellt dem Veranstalter am ______________ die Röperkate zur Durchführung ______________________________________zur Verfügung. An der Veranstaltung werden voraussichtlich ___________________ Personen teilnehmen.
Der Veranstalter versichert, dass mit der Veranstaltung keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt werden.

2. Der Veranstalter erkennt an, dass es sich bei der Röperkate um ein historisches Bauwerk handelt. Der Verein restauriert und betreibt die Kate zur Sicherung alten norddeutschen Kulturgutes und zum Wohle der Gemeinde Grönwohld. Der Veranstalter versichert, dass er bei der Durchführung seiner Veranstaltung dieser Zweckbestimmung Rechnung trägt.

3. Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass die Lärmentwicklung auf das notwendige Maß beschränkt wird. Anwohner sollten durch Lärm nicht belästigt werden.

4. Musik darf nicht außerhalb des Hauses nach 22.00 Uhr gespielt werden.

5. Nach 22 Uhr dürfen nur noch die Tür und die Fenster zur Kindergarten-/Schulseite geöffnet werden.

6. Fahrzeuge der Gäste dürfen nicht an der Kate, sondern nur auf dem daneben gelegenen Gemeindeparkplatz (Bahnhofstraße) geparkt werden.

7. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Durchführung der Veranstaltung die Röperkate in gereinigtem Zustand bis 12 Uhr des darauf folgenden Tages hinterlassen wird. Diese Pflicht bezieht sich sowohl auf die Kate selbst als auch auf das umliegende Grundstück.

8. Müll hat der Veranstalter in eigener Regie zu beseitigen.

9. Der Veranstalter ist Verantwortlicher für die Durchführung der Veranstaltung. Die Haftung des Vereins wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Verein von jedweder Inanspruchnahme Dritter freizuhalten, die mit der Durchführung der Veranstaltung im Zusammenhang stehen.

10. Die Kosten für evtl. Schäden am Mobiliar und Fehlgeschirr hat der Veranstalter zu tragen. Tische und Stühle dürfen nicht nach draußen getragen werden.

11. Dekorationen, Ein- und Aufbauten dürfen nur mit Zustimmung des Katenvereins angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Haken, Schrauben usw. in Böden, Decken und Wänden und Mobiliar einzubringen.

12. Mitglieder des Katenvereins können die Kate nicht für Veranstaltungen von Nichtmitgliedern mieten.

13. Der Veranstalter entrichtet an den Verein eine Nutzungsentschädigung von €___________. Hierdurch sind die von dem Verein bezahlten laufenden Kosten sowie Abschreibungen abgedeckt.

14. Der Veranstalter bestätigt, dass die Koordinatoren jederzeit Zutritt zu der Kate während der Dauer der Veranstaltung sowie bei den Vor- und Nachbereitungen haben.

15. Bei Nichteinhaltung der Punkte 3 bis 6 bin ich damit einverstanden, dass die Feier vorzeitig durch den Unterzeichnenden oder einem Vorstandsmitglied des Katenvereins abgebrochen werden kann.

16. Bußgeldforderungen der Ordnungsbehörde bei Nichteinhaltung der Punkte 3 bis 6 hat der Veranstalter zu tragen. Das Ordnungsamt des Amtes Trittau kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 € erheben.

17.
Die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird vorausgesetzt.



Grönwohld, den _____________________


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(Unterschrift Bevollmächtigter des Vereins)



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(Ort, Datum)


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(Unterschrift des Veranstalters)

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